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   BVerwG, 24.10.1996 - 7 C 14.96   

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BVerwG, 24.10.1996 - 7 C 14.96 (https://dejure.org/1996,689)
BVerwG, Entscheidung vom 24.10.1996 - 7 C 14.96 (https://dejure.org/1996,689)
BVerwG, Entscheidung vom 24. Oktober 1996 - 7 C 14.96 (https://dejure.org/1996,689)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Rückübertragungsanspruch; Restitutionsanspruch; Schädigungstatbestand; Veräußerung durch staatlichen Verwalter; Nachlassgegenstand; Erbengemeinschaft; Ausschlussgrund; Ausschließungsgrund; Restitutionsausschluss; Rückgabeausschluss; Natur der Sache; Bruchteilsrestitution

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Offene Vermögensfragen - Schädigungstatbestand des § 1 Abs. 1 Buchst. c VermG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Veräußerung eines Nachlaßgegenstands - Erbengemeinschaft - Schädigungstatbestand - Nachlaßvermögen - Miterben - Bruchteilseigentum

  • Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)

    Veräußerungsbeteiligung des staatlichen Verwalters

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJ 1997, 209
 
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Wird zitiert von ... (38)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 15.12.1994 - 7 C 26.93

    Mißbräuchliche Beantragung des gerichtlichen Verkaufs eines zum Nachlaß

    Auszug aus BVerwG, 24.10.1996 - 7 C 14.96
    Anders verhält es sich hingegen dann, wenn der staatliche Verwalter die Veräußerung des Grundstücks selbst betrieb und sich die Miterben dabei seinem Willen tatsächlich unterordneten oder nach der damaligen Rechtslage, beispielsweise nach § 25 der Verordnung über die Vollstreckung in Grundstücke und Gebäude vom 18. Dezember 1975 (GBl DDR I 1976, S. 1), unterordnen mußten; in diesen Fällen liegt, soweit das Grundstück der staatlichen Verwaltung unterworfen war, eine Veräußerung durch den staatlichen Verwalter im Sinne von § 1 Abs. 1 Buchst. c VermG vor (vgl. Urteil des Senats vom 15. Dezember 1994 - BVerwG 7 C 26.93 - Buchholz 112 § 1 Nr. 35).
  • BVerwG, 06.04.1995 - 7 C 11.94

    Vermögensrecht - Restitutionsanspruch - Kommunaler Alteigentümer-Schlachthof -

    Auszug aus BVerwG, 24.10.1996 - 7 C 14.96
    Im vorliegenden Fall ist - eine Schädigungsmaßnahme im Sinne von § 1 VermG unterstellt - allein der Kläger geschädigt worden, so daß wegen des vermögensrechtlichen Grundsatzes der Konnexität zwischen Schädigungstatbestand, betroffenem Vermögenswert und Restitution (vgl. Urteil des Senats vom 6. April 1995 - BVerwG 7 C 11.94 - Buchholz 111 Art. 22 EV Nr. 10 S. 31) nur eine Restitutionsentscheidung zu seinen Gunsten in Betracht kommen könnte.
  • BVerwG, 18.01.1996 - 7 C 45.94

    Rückgabe eines Unternehmensrestes nach Betriebsstillegung und -veräußerung durch

    Auszug aus BVerwG, 24.10.1996 - 7 C 14.96
    Wie der erkennende Senat in seinem Urteil vom 18. Januar 1996 - BVerwG 7 C 45.94 - (VIZ 1996, 210 = ZOV 1996, 287 ) im Anschluß an frühere Entscheidungen ausgeführt hat, stellt sich der Schädigungstatbestand der Veräußerung durch den staatlichen Verwalter als Fortsetzung und Vertiefung des mit der Anordnung der staatlichen Verwaltung begonnenen Unrechts dar, und zwar dergestalt, daß über den bisherigen Entzug der Verfügungs-, Nutzungs- und Verwaltungsbefugnisse des Eigentümers hinaus auch das Eigentum an dem Vermögenswert selbst entzogen wurde.
  • BVerwG, 28.06.1996 - 7 C 8.95

    Restitution von Bodenreformland als Eigentum

    Auszug aus BVerwG, 24.10.1996 - 7 C 14.96
    Diese Vorschrift will vermeiden, daß ein Berechtigter deswegen gemäß § 4 Abs. 1 Satz 1 VermG von der Restitution ausgeschlossen ist, weil das ihm entzogene dingliche Recht nach Vorschriften begründet worden ist, die seit der Wiedervereinigung keine Geltung mehr haben (vgl. BTDrucks 12/2480, S. 41 sowie Urteil des Senats vom 28. Juni 1996 - BVerwG 7 C 8.95 - ZOV 1996 S. 385 ).
  • Drs-Bund, 28.04.1992 - BT-Drs 12/2480
    Auszug aus BVerwG, 24.10.1996 - 7 C 14.96
    Diese Vorschrift will vermeiden, daß ein Berechtigter deswegen gemäß § 4 Abs. 1 Satz 1 VermG von der Restitution ausgeschlossen ist, weil das ihm entzogene dingliche Recht nach Vorschriften begründet worden ist, die seit der Wiedervereinigung keine Geltung mehr haben (vgl. BTDrucks 12/2480, S. 41 sowie Urteil des Senats vom 28. Juni 1996 - BVerwG 7 C 8.95 - ZOV 1996 S. 385 ).
  • BVerwG, 20.03.2002 - 8 C 2.01

    Strafrechtliche Rehabilitierung, Rückgabeanspruch, Berechtigter, Vermögenswert,

    Da aber die staatliche Rückübertragungsentscheidung der actus contrarius zu der vom damaligen Staat durchgeführten oder ermöglichten Entziehung des Vermögenswertes ist (vgl. Urteile vom 6. April 1995 - BVerwG 7 C 5.94 - BVerwGE 98, 137 = Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 42 S. 101 und vom 19. Juli 2000 - BVerwG 8 C 6.99 - a.a.O. S. 21 f.), und weil dem Vermögensgesetz deswegen der Grundsatz der Konnexität zwischen Entschädigungstatbestand, betroffenen Vermögenswert und Restitution zugrunde liegt (vgl. Urteile vom 6. April 1995 - BVerwG 7 C 11.94 - BVerwGE 98, 154 = Buchholz 111 Art. 22 EV Nr. 10 S. 31 und vom 24. Oktober 1996 - BVerwG 7 C 14.96 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 93 S. 284 ), kommt nur die Rückübertragung des konkret entzogenen Vermögenswertes in Betracht.

    Die Vorschrift ist mithin speziell auf den genannten Personenkreis zugeschnitten und lässt sich nicht erweiternd auslegen (Urteil vom 24. Oktober 1996 - BVerwG 7 C 14.96 - a.a.O. S. 287).

    Eine Restitution der Beteiligung an der offenen Handelsgesellschaft, die allein durch die Vermögenseinziehung betroffen war, kommt nicht in Betracht, weil die Gesellschaft im Jahr 1961 liquidiert wurde (§ 4 Abs. 1 Satz 1 VermG; vgl. dazu Urteil vom 24. Oktober 1996 - BVerwG 7 C 14.96 - a.a.O.).

  • BVerwG, 20.09.2001 - 7 C 4.01

    Erbengemeinschaft; Nachlassgrundstück; Eigentumsverzicht; Erbanteil, staatliche

    Nach der Rechtsprechung des Senats ist die Restitution zugunsten eines einzelnen Miterben nach § 4 Abs. 1 Satz 1 VermG ausgeschlossen, wenn der Nachlassgegenstand ohne Schädigung der Erbengemeinschaft aus dem Nachlassvermögen ausgeschieden ist (Urteil vom 24. Oktober 1996 - BVerwG 7 C 14.96 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 93; Beschluss vom 7. November 1997 - BVerwG 7 B 370.97 - Buchholz 428 § 4 VermG Nr. 51).

    Eine solche Veräußerung der Mitberechtigung an einem Grundstück stellt eine das Eigentum betreffende staatliche Vermögensschädigung dar (vgl. Urteil vom 15. Dezember 1994 - BVerwG 7 C 26.93 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 35; Urteil vom 24. Oktober 1996 - BVerwG 7 C 14.96 -, a.a.O.).

  • BVerwG, 18.11.1997 - 7 C 65.96

    Braunkohletagebau; Inanspruchnahme Grundstück; staatlicher Verwalter;

    Wie der Senat wiederholt ausgesprochen hat (vgl. Urteil vom 18. Januar 1996 - BVerwG 7 C 45.94 - Buchholz 428 § 6 VermG Nr. 17; Urteil vom 24. Oktober 1996 - BVerwG 7 C 14.96 - NJ 1997, 209; Urteil vom 26. Juni 1997 - BVerwG 7 C 57.96 - ZIP 1997, 1677; Urteil vom 26. Juni 1997 - BVerwG 7 C 25.96 - ZIP 1997, 1563), sieht das Gesetz die Veräußerung eines Vermögenswerts durch den staatlichen Verwalter deswegen als eine zur Restitution führende Schädigungsmaßnahme an, weil durch eine solche Veräußerung das mit der Anordnung der staatlichen Verwaltung begonnene Unrecht fortgesetzt und vertieft wurde; über den bisherigen Entzug der Verfügungs-, Nutzungs- und Verwaltungsbefugnisse hinaus verlor der Eigentümer auch noch das Eigentum an dem Vermögenswert.

    An einem solchen Handeln fehlt es, wenn der staatliche Verwalter eines Erbanteils an einer von der Erbengemeinschaft zum Zweck der Erbauseinandersetzung vorgenommenen Veräußerung eines Nachlaßgrundstücks nur mitgewirkt hat, ohne das Geschäft selbst zu betreiben (Urteil vom 24. Oktober 1996 - BVerwG 7 C 14.96 NJ 1997, 209).

  • BVerwG, 26.06.1997 - 7 C 57.96

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung

    Wie der erkennende Senat wiederholt ausgesprochen hat (vgl. Urteil vom 18. Januar 1996 - BVerwG 7 C 45.94 - Buchholz 428 § 6 VermG Nr. 17; Urteil vom 24. Oktober 1996 - BVerwG 7 C 14.96 - VIZ 1997, 96 = ZOV 1997, 119), sieht das Gesetz die Veräußerung eines Vermögenswerts durch den staatlichen Verwalter deswegen als eine zur Restitution führende Schädigungsmaßnahme an, weil durch eine solche Veräußerung das mit der Anordnung der staatlichen Verwaltung begonnene Unrecht fortgesetzt und vertieft wurde, und zwar dergestalt, daß über den bisherigen Entzug der Verfügungs-, Nutzungs- und Verwaltungsbefugnisse des Eigentümers hinaus auch das Eigentum an dem Vermögenswert selbst entzogen wurde.

    Denn in diesen Fällen beruhte die Veräußerung auf der prinzipiellen rechtlichen Unbeständigkeit der Erbengemeinschaft (vgl. § 2042 Abs. 1 BGB, § 423 Abs. 1 ZGB) und dem entsprechenden Willen der Miterben, sich hinsichtlich des Grundstücks durch dessen Veräußerung und die nachfolgende Verteilung des Veräußerungserlöses auseinanderzusetzen; sie kann daher weder insgesamt noch teilweise dem staatlichen Verwalter als eigene (Unrechts-)Handlung zugerechnet werden (vgl. Urteil vom 24. Oktober 1996 - BVerwG 7 C 14.96 - a.a.O.).

  • BVerwG, 16.07.1998 - 7 C 39.97

    Entschädigungsberechtigung; Feststellung der Berechtigung, (Teil-)Anfechtung und

    Daran fehlt es, wenn der staatliche Verwalter an einer Veräußerung nur mitwirkte, ohne das Geschäft selbst zu betreiben (vgl. BVerwG, Urteil vom 24. Oktober 1996 - BVerwG 7 C 14.96 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 93 m.w.N.; vgl. ferner Urteil vom 26. Juni 1997 - BVerwG 7 C 57.96 - ZOV 1997, 357 = VIZ 1997, 684 und Urteil vom 18. November 1997 - BVerwG 7 C 65.96 - VIZ 1998, 147 = ZOV 1998, 67 sowie Urteil vom 5. März 1998 - BVerwG 7 C 71.96 -).
  • BVerwG, 28.04.1998 - 7 C 3.97

    Bruchteilseigentum; Veräußerung von Bruchteilseigentum; Mitwirkung des

    Der Schädigungstatbestand des § 1 Abs. 1 Buchst, c VermG setzt daher ein eigenständiges Handeln des staatlichen Verwalters voraus, das auf den Entzug des Eigentums gerichtet sein muß (grundlegend Urteil vom 24. Oktober 1996 - BVerwG 7 C 14.96 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 93; zuletzt Urteil vom 18. November 1997 - BVerwG 7 C 65.96 - VIZ 1998, 147 = ZOV 1998, 67).

    Daran fehlt es, wenn er sich dem rechtsgeschäftlichen Willen anderer an dem Veräußerungsgeschäft notwendig Beteiligter unterordnet, wie etwa bei dem vom Senat entschiedenen Fall einer bloßen Mitwirkung an dem durch eine Erbengemeinschaft getätigten Verkauf eines Nachlaßgegenstandes zum Zwecke der Erbauseinandersetzung (Urteil vom 24. Oktober 1996 - BVerwG 7 C 14.96 -, a.a.O.).

  • BVerwG, 24.08.2000 - 7 C 90.99

    Grundstück; Überschuldung; Erbausschlagung; Übergang in Volkseigentum; Erbanteil

    Dementsprechend ist der erkennende Senat schon in seiner bisherigen Rechtsprechung mit Blick auf derartige Fälle (s. Urteil vom 15. Dezember 1994 - BVerwG 7 C 26.93 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 35; Urteil vom 24. Oktober 1996 - BVerwG 7 C 14.96 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 93; Beschluss vom 7. November 1997 - BVerwG 7 B 370.97 - Buchholz 428 § 4 VermG Nr. 51; ebenso Brettholle/Köhler-Appel, in: Rädler/Raupach/Bezzenberger, Vermögen in der ehemaligen DDR, Teil 3, Stand Oktober 1999, § 2 VermG Rdnr. 32 b) ohne weiteres von der Anwendbarkeit des Vermögensgesetzes ausgegangen; dabei hat er sich ersichtlich von der Überlegung leiten lassen, dass es nicht gerechtfertigt wäre, die Wiedergutmachung nach diesem Gesetz von der Art der eigentumsrechtlichen Beziehung des Geschädigten zu dem entzogenen Gegenstand (Alleineigentum, Bruchteilseigentum, Gesamthandseigentum) abhängig zu machen.

    Nach der bereits zitierten Rechtsprechung des Senats zur Veräußerung eines Erbanteils an einem Grundstück durch den staatlichen Verwalter (vgl. Urteil vom 24. Oktober 1996 - BVerwG 7 C 14.96 - a. a. O.; Beschluss vom 7. November 1997 - BVerwG 7 B 370.97 - a. a. O.; vgl. ferner Beschluss vom 6. August 1999 - BVerwG 7 B 142.99 - VIZ 2000, 216 sowie den Beschluss des 8. Senats vom 8. März 1999 - BVerwG 8 B 41.99) ist die Restitution eines Erbanteils an einem Grundstück aus Rechtsgründen unmöglich, wenn das Grundstück durch Veräußerung aus dem Nachlassvermögen ausgeschieden ist; das folgt aus der Erwägung, dass sich in diesen Fällen der Erbanteil des geschädigten Miterben nur bei gleichzeitiger, dem vermögensrechtlichen Konnexitätsprinzip widersprechender Begünstigung der übrigen, nicht geschädigten Miterben wiederherstellen lässt.

  • BVerwG, 29.03.2006 - 8 C 10.04

    Rückübertragung; Restitution; Bestandskraft der Berechtigtenfeststellung;

    Zwar hat das Bundesverwaltungsgericht für Erbengemeinschaften entschieden, dass es nicht möglich ist, im Wege der Restitution anstatt einer früheren gesamthänderisch gebundenen Berechtigung Bruchteilseigentum nach §§ 1008 ff., 741 ff. BGB einzuräumen (Urteil vom 24. Oktober 1996 BVerwG 7 C 14.96 Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 93 S. 286).

    Er setzt die Gleichartigkeit von Schädigungs- und Restitutionsgegenstand voraus; eine Begünstigung des nicht geschädigten Ehegatten ist danach ausgeschlossen (vgl. z.B. Beschluss vom 29. Januar 2004 BVerwG 8 B 132.03 Buchholz 428 § 3 VermG Nr. 50 S. 42; Urteil vom 24. Oktober 1996 a.a.O.).

  • BVerwG, 19.05.2009 - 8 B 91.08

    Ausschluss der Restitution zugunsten eines einzelnen Miterben nach § 4 Abs. 1 S.

    4 Der von der Beschwerde unterstellte Rechtssatz, dass die Begründung einer anderen als der zum Zeitpunkt der Schädigung bestehenden Gesamthandsgemeinschaft gegen den Grundsatz der Konnexität verstoße und deshalb die Wiederherstellung der Erbengemeinschaft mangels Schädigung der anderen Erben nicht möglich sei, ist weder dem o.g. Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 20. September 2001 noch dem Urteil vom 24. Oktober 1996 BVerwG 7 C 14.96 (Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 93) zu entnehmen.

    Der 7. Senat hat weitergehend auch in einer im Wege der Restitution begründeten Gesamthandsgemeinschaft des Mitberechtigten und des jetzigen Verfügungsberechtigten keine Divergenz zu dem Urteil vom 24. Oktober 1996 (a.a.O.) gesehen (vgl. Beschluss vom 6. August 1997 BVerwG 7 B 142.99 RÜ BAROV 1999 Nr. 15 17-20), wenn zunächst allein die erbrechtliche Mitberechtigung entschädigungslos enteignet und in Volkseigentum überführt wurde (§ 1 Abs. 1 Buchst. a VermG), während die übrigen Mitberechtigungen erst später nach dem Aufbaugesetz enteignet wurden, ohne dass insoweit eine Schädigung nach § 1 VermG vorlag.

  • BVerwG, 29.06.1998 - 7 B 442.97

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Begriff der Abweichung -

    Der Schädigungstatbestand des § 1 Abs. 1 Buchst. c VermG setzt daher ein eigenständiges Handeln des staatlichen Verwalters voraus, das auf den Entzug des Eigentums gerichtet sein muß (grundlegend Urteil vom 24. Oktober 1996 - BVerwG 7 C 14.96 - Buchholz 428 § 1 Nr. 93; zuletzt Urteil vom 28. April 1998 - BVerwG 7 C 3.97 -).

    Daran fehlt es, wenn er sich dem rechtsgeschäftlichen Willen anderer an dem Veräußerungsgeschäft notwendig Beteiligter unterordnet, wie etwa bei dem vom Senat entschiedenen Fall einer bloßen Mitwirkung an dem durch eine Erbengemeinschaft getätigten Verkauf eines Nachlaßgegenstands zum Zwecke der Erbauseinandersetzung (Urteil vom 24. Oktober 1996 - BVerwG 7 C 14.96 - a.a.O.).

  • BVerwG, 05.03.1998 - 7 C 13.97

    Eigentumsaufgabe wegen Überschuldung; bebautes Grundstück i.S.d. § 1 Abs. 2

  • BVerwG, 04.08.2004 - 7 B 74.04

    Vermögensrechtliche Ansprüche hinsichtlich eines ehemaligen landwirtschaftlichen

  • BVerwG, 28.03.2001 - 8 C 6.00

    Unternehmensbegriff; landwirtschaftlicher Betrieb als Unternehmen; Stilllegung

  • BVerwG, 07.01.1998 - 7 B 428.97

    Gegenständlich beschränkte Teilauseinandersetzung gegen den Willen eines Miterben

  • BVerwG, 25.04.1997 - 7 B 132.97

    Anforderungen an die Darlegung von Revisionszulassungsgründen - Vorliegen einer

  • VG Potsdam, 17.01.2007 - 6 K 2096/00

    Möglichkeit der Restitution eines Erbanteils an einem Grundstück bei späterer

  • VG Berlin, 21.08.2014 - 29 K 166.12

    Voraussetzungen für die Anmeldung vermögensrechtlicher Entschädigungsansprüche

  • VG Leipzig, 18.09.1997 - 2 K 347/95
  • BVerwG, 30.11.2010 - 3 B 35.10

    Fiktion des vollen Schadensausgleichs

  • BVerwG, 14.05.2010 - 8 B 86.09

    Eigentumsbemächtigung durch Verwalter Voraussetzung für Schädigungstatbestand

  • BVerwG, 02.01.2001 - 8 B 160.00

    Wiedererlangung einer Rechtsposition in einer OHG durch eine Vermögensrestitution

  • BVerwG, 21.02.2006 - 7 B 92.05

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör - Vorliegen der Voraussetzungen

  • BVerwG, 10.11.2004 - 7 B 52.04

    Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde; Vermögensrechtliche

  • BVerwG, 07.03.2001 - 8 B 36.01

    Gebot der Gewährung rechtlichen Gehörs - Beiziehung von Akten des

  • BVerwG, 07.11.1997 - 7 B 370.97

    Verwerfen der Nichtzulassungsbeschwerde wegen nicht genügender Darlegung der

  • BVerwG, 01.03.2004 - 8 B 162.03

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • VG Leipzig, 07.12.1999 - 7 K 116/97

    Anspruch auf Rückübertragung des Eigentums an einem Grundstück; Anforderungen an

  • VG Halle, 29.04.2009 - 1 A 19/07
  • BVerwG, 22.01.2002 - 8 B 6.02

    Restitution der Mitberechtigung eines Erben an einem Grundstück bei Ausscheiden

  • BVerwG, 02.11.2000 - 7 B 92.00

    Erfüllung des Schädigungstatbestandes des § 1 Abs. 1c VermG (Vermögensgesetz) -

  • BVerwG, 19.12.1996 - 7 B 371.96

    Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache - Mitwirkung des staatlichen Verwalters

  • BVerwG, 29.04.1997 - 7 B 135.97

    Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

  • VG Meiningen, 14.07.2003 - 5 K 975/98

    Rückübertragungsrecht; Rückübertragungsrecht; Veräußerung durch staatlichen

  • BVerwG, 24.06.2005 - 8 B 38.05
  • VG Gera, 02.10.2001 - 6 K 1953/98

    Klage gegen einen drittbegünstigenden Widerspruchsbescheid, durch den die

  • VG Berlin, 12.12.2002 - 29 A 164.98

    Schädigung i.S.d. § 1 Abs. 1c Vermögensgesetz (VermG) bei Veräußerung von bei

  • VG Leipzig, 15.02.2000 - 7 K 445/97

    Rückübertragung von Eigentum nach dem Vermögensgesetz; Ausschluss der

  • VG Berlin, 28.10.1999 - 29 A 116.95

    Rückübertragung des hälftigen Miteigentums an einem Grundstück; Vorkaufsrecht

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